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Wirtschaftsmediation

Konflikte kosten- und energiesparend nachhaltig lösen. Konstruktive Konfliktregelung mit Stil.

Was ist Wirtschaftsmediation?

IMB GmbHWirtschaftsmediation ist ein effizientes Konfliktlösungsverfahren, das schon seit Jahren erfolgreich auf der ganzen Welt eingesetzt wird.

Die Beteiligten verhandeln mit der Unterstützung eines neutralen Mediators ein Ergebnis, das optimal auf alle geschäftlichen und persönlichen Interessen ausgerichtet ist. Dieses wird in einer Vereinbarung festgeschrieben und ist ebenso bindend wie ein Gerichtsurteil. Die gemeinsame Entwicklung der Lösung erhöht deren Tragfähigkeit und vermeidet Folgekonflikte.

Durch Wirtschaftsmediation sparen Sie Zeit, Geld und erzielen ein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis.

Wirtschaftsmediation - Der erste Schritt in eine positive Zukunft Wie kommt es zu einer Wirtschaftsmediation?

Für die Einleitung einer Wirtschaftsmediation bestehen mehrere Möglichkeiten:

  • Aufgrund einer Klausel im Streitfalle eine Mediation durchzuführen.
  • Aufgrund einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung zu Beginn einer gemeinsamen geschäftlichen Tätigkeit.
  • Aufgrund von Eigeninitiative.
  • Aufgrund des Vorschlags eines Syndikus oder Berufungsanwalts.

Mediation: Rechtssicherheit, Fairness und Selbstverantwortung Konfliktarten

Ein Konflikt ist mehr als die Summe seiner Elemente und lässt sich dauerhaft nur unter Berücksichtigung seiner Ganzheitlichkeit befriedigend regeln.

Im Falle einer Uneinigkeit, die nicht im direkten Gespräch konsensual gelöst werden kann, ziehen wir es vor, den Konflikt unter Zuhilfenahme eines von beiden Seiten akzeptierten Vermittlers zu regeln, statt in destruktiver, feindseliger Eskalation und endlosen juristischen Auseinandersetzungen zu enden.

Selbstverantwortung, Wertschätzung und Fairness sind die Grundlagen zukunftsweisender Entscheidungen. Rechtssicherheit und Vertrauen sind Ziel jeder neuen Gestaltung von Geschäftsbeziehungen. Das Team des Instituts für Beziehungsmanagement fühlt sich in seiner Arbeit diesen Prämissen verpflichtet.

Mediation: Selbstverantwortung und Freiwilligkeit
Unter welchen Voraussetzungen kann Mediation durchgeführt werden?

  • Wenn die Beteiligten die Vorteile des Wirtschaftsmediationsverfahrens kennen
  • Wenn alle Konfliktpartner freiwillig teilnehmen
  • Wenn die Konfliktpartner den grundsätzlichen Willen haben, sich einer gütlichen Regelung zu nähern
  • Wenn sich die Partner an die Regeln der Mediation halten
  • Wenn sich alle Beteiligten darüber im Klaren sind, dass sie selbst die Autorität sind, die über eine konstruktive Regelung entscheidet
  • Wenn alle Beteiligten wissen, dass sie das Verfahren jederzeit beenden dürfen

Mediation: Effektive Konfliktregelung mit Stil
Wie verläuft eine Wirtschaftsmediation?

Eine Wirtschaftsmediation ist durch fünf voneinander unterscheidbare Phasen gekennzeichnet:

Phase I:
Der Mediator eröffnet die Verhandlungen mit einer Erläuterung des Verfahrens und seiner Regeln. Gemeinsam mit den Parteien werden die Verhandlungsmodi festgelegt.

Phase II:
Die Parteien erhalten Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts darzustellen. Der Mediator fasst die jeweiligen Standpunkte zusammen und leitet die Parteien bei der weiteren Vorgehensweise an.

Phase III:
Die dritte Phase ist durch einen Perspektivenwechsel gekennzeichnet. Der Mediator regt die Parteien zur Offenlegung ihrer eigentlichen Interessen an. Dabei schafft der Mediator bei der jeweiligen Gegenpartei Verständnis für die unterschiedlichen Standpunkte und Beweggründe.

Phase IV:
Die Parteien entwickeln Lösungsmöglichkeiten und bewerten diese gemeinsam hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit. Als Ziel steht eine ganzheitliche Lösung, von der alle Seiten profitieren.

Phase V:
Nachdem eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, endet die Mediation mit einer schriftlichen Vereinbarung.

Mediation: Krisen bewältigen, Chancen nutzen
Welche Vorteile bietet Ihnen die Wirtschaftsmediation?

Die Wirtschaftsmediation bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen viele entscheidende Vorteile:

  • Wirtschaftlich optimierte Ergebnisse
  • Zeitnahe Regelung von Konflikten
  • Dauerhafte und tragfähige Lösungen
  • Selbstverantwortliche und flexible Zielsetzung
  • Volle Mitbestimmung über den Verhandlungsablauf
  • Flexible Zeitgestaltung
  • Einsparung von Kosten
  • Einsparung von Energie- und Personalaufwand
  • Volle Vertraulichkeit des Verfahrens
  • Verbesserung von Geschäftsbeziehungen
  • Steigerung der Produktivität
  • Vermeidung von Imageverlusten
  • Abwendung von unwiederbringlichen Schäden
  • Imagegewinn nach innen und außen
  • Positive Darstellung Ihres Unternehmens

Mediation: Effektiver Einsatz von Ressourcen
Was kostet Sie eine Wirtschaftsmediation?

Neben den wesentlich geringeren indirekten Kosten innerhalb Ihres Unternehmens, sind die direkten Kosten einer Wirtschaftsmediation weit niedriger als bei einem Gerichtsverfahren. Der Grund liegt in der Kürze und Schnelligkeit des Verfahrens, denn meist ist die Streitfrage nach einigen Stunden bzw. wenigen Verhandlungstagen gelöst.

Das IMB kalkuliert mit:

  • Stundensätzen
  • Tagessätzen
  • Vor- und Nachbereitungszeiten
  • Spesen (Reise- und Aufenthaltskosten)
  • ggf. Anfahrtszeiten

und stellt dafür, zur Klärung von komplexen Problemstellungen, qualifizierte Wirtschaftsmediatoren zur Verfügung.
Evtl. anfallende Aufenthalts- und Übernachtungskosten tragen die Konfliktpartner.


Mediation: Der schnelle Weg zur Konfliktregelung
Die Argumente für Mediation in der Arbeitswelt

Die Vorteile, die die Mediation im Arbeitsrecht mit sich bringen, sind
vielfältig und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Sicherung langfristiger Verbindungen: Die Mediation hat sich dann als ein besonders effizientes Mittel der Streitbeilegung erwiesen, wenn es um die Sicherstellung von langfristigen Verbindungen geht. Dies ist bei den Betriebsparteien, also Arbeitgeber - Arbeitnehmer besonders wichtig, da diese im selben Boot sitzen und daher miteinander eine lange Zeit klarkommen müssen. Ohne diesen Betriebsfrieden ist ein existentiell notwendiger Unternehmenserfolg nicht denkbar. Um diesen Betriebsfrieden, nach einem oft unausweichlichen Konflikt in der Arbeitswelt, wiederherzustellen, kann die auf Kooperation ausgerichtete Mediation beitragen.
  • Berücksichtigung des betrieblichen Gesamtsystems: Es ist ein Hauptmerkmal in der Mediation, dass die Ursachen der bestehenden Konflikte aufgedeckt und die Feindseligkeiten entschärft werden. Daher sind die Konfliktparteien während eines Mediationsverfahrens verpflichtet, gemeinsam interessens- und sachgerechte Lösungen zu finden, und zwar unter Berücksichtigung des Gesamtsystems.
  • Möglichkeit für das Management zur Konflikterkennung, Konfliktbewältigung
    und Verbesserung des Betriebsklimas: Die Mediation bietet dem Management die Gelegenheit, Arbeitsplatzkonflikte frühzeitig zu erkennen, zu bewältigen und Konfliktvermeidungsstrategien für die Zukunft zu entwickeln. Auf jeden Fall trägt die Einführung von Mediation im Unternehmen zu einer Verbesserung der Streitkultur bei.
  • Dies entspricht den in der Arbeitswelt immer häufiger gestellten Forderungen nach Honest Business, Selbstverantwortung, Mitarbeitermotivation, Flexibilität und dem Einsatz der sog. soft skills.
  • Vermeidung von öffentlichen Auseinandersetzungen: Eine öffentliche Diskussion von betriebsinternen Vorgängen kann die Gefahr der Konfliktpotenzierung und des Imageverlustes des Unternehmens mit sich bringen. Außerdem ist zu bedenken: welcher Konfliktbeteiligte spricht gerne über seine Befürchtungen, Ängste oder Emotionen vor den Augen des Arbeitgebers, Betriebsrates etc., ohne dass diese, wie im Gerichtsverfahren, aktiv am Konflikt beteiligt sind. Die Vertraulichkeit hat im Mediationsverfahren oberste Priorität. Es sind natürlich nicht nur die Parteien, sondern auch der Mediator, der sich zur absolut vertraulichen Behandlung der Inhalte des Mediationsverfahrens bekennt, meistens begleitet von dem wechselseitigen Verzicht, in einem späteren Prozess den Mediator als Zeugen zu benennen. Eine große Rolle spielt dies bei Streitigkeiten mit leitenden Angestellten. Zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung oder zwischen Mitgliedern der Geschäftsleitung kann der Aspekt der Nichtöffentlichkeit eine entscheidende Rolle spielen: der leitende Angestellte weiß zu viel über betriebsinterne, absolut vertrauliche Angelegenheiten, ein öffentlich ausgetragener Konflikt zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung wird zur Beunruhigung der Aktionäre oder Gesellschafter führen, und öffentlich ausgetragene Streitigkeiten von Mitgliedern der Geschäftsleitung werden das Gesamtsystem Betrieb beträchtlich beeinflussen.
  • Abbau emotionaler Probleme: Oft sind gerade innerbetriebliche Konflikte von erheblichen emotionalen Problemen begleitet. Die unterlegene Partei wartet oft schon sehnsüchtig darauf, es der anderen heimzahlen zu können. So meint der Arbeitgeber, dass der Betriebsrat den Betrieb führen will oder der Betriebsrat glaubt, dass der Arbeitgeber die Belegschaft unterdrückt und ihre gesetzlichen Rechte nicht beachtet. Im Zuge einer Mediation können diese übergeordneten Interessen eingebracht und tieferliegende Konflikte aufgedeckt werden. Es können also emotionale Konflikte bearbeitet werden, die vor Gericht oder in Einigungsstellenverfahren aus Zeitgründen oder aber auch aus Scheu der Parteien vor der Öffentlichkeit oder dem formellen Umfeld nicht zur Sprache gekommen wären.


Mediation: Rechtssicherheit, Vertrauen und Zuverlässigkeit
Was ist der Mediatorenvertrag?


Im Mediatorenvertrag, der vor Beginn einer Wirtschaftsmediation zwischen den Konfliktbeteiligten und dem Mediator geschlossen wird, werden die wesentlichen Bedingungen, unter denen die Mediation stattfindet, schriftlich vereinbart.

Wesentliche Inhaltspunkte des Vertrages sind:
Teilnehmer an der Mediation - Mediator/in, Konfliktbeteiligte und zusätzliche Personen, wie z.B. Anwälte, Gegenstand der Mediation, Konfliktsituation, Verfahrensregeln der Mediation, Vertraulichkeitserklärung, Kostenvereinbarung.

Unseren Kunden senden wir auf Wunsch gerne einen Mustervertrag zu, aus dem Sie den Rahmen ersehen und ggf. mit Ihrem Anwalt besprechen können. Die letztendliche genaue Formulierung des Vertragsinhalts ist eine Verhandlungssache zwischen den Teilnehmern an der Mediation.

Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir sind wir immer gerne persönlich für Sie da.

Tel.: +49 8106 302090
Mail: kontakt@imb-institut.de

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IMB GmbH

Institut für Mediation und Beziehungsmanagement

Carl-Orff-Straße 11
D-85591 Vaterstetten
Tel.: +49 (0)8106 - 302090
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Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom  Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

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