Das vereinfachte Steuersystem (USN) ermöglicht es Unternehmern, sich von einer Reihe von Schwierigkeiten bei der Zahlung von Steuern zu befreien. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Wann sollte eine Nulldeklaration für das USN eingereicht werden?
Es wurde früher angenommen, dass es notwendig ist, eine Nullerklärung einzureichen, wenn der Unternehmer in dieser Steuerperiode keine Tätigkeit ausübt. Mit den Gesetzesänderungen hat sich die Situation jedoch etwas geändert.
Gegenwärtig ist die Einreichung einer Nullerklärung an das USN nicht erforderlich, wenn es keine Tatsache gibt, dass der Steuerzahler irgendeine Tätigkeit ausübt, die durch das USN besteuert werden kann. Dies bedeutet, dass, wenn ein Unternehmer in diesem Zeitraum keine Verkäufe, Dienstleistungen oder sonstigen Erträge hatte, die auf USN besteuert werden sollten, keine Nullerklärung erforderlich ist.
Beachten Sie jedoch, dass, wenn die Tatsache der Durchführung der Tätigkeit immer noch stattgefunden hat, die Einnahmen jedoch die für die Anwendung der USN festgelegten Schwellenwerte nicht überschreiten, trotzdem eine Erklärung mit allen Einnahmen und Ausgaben für diesen Zeitraum eingereicht werden muss. In diesem Fall wird die Erklärung als Null anerkannt, da die Höhe des zu versteuernden Einkommens Null ist.
Somit wird die Einreichung einer Nullerklärung an das USN nur dann notwendig, wenn das Einkommen und die Aktivitäten, die nach dem vereinfachten Steuersystem besteuert werden müssen, vollständig fehlen. In anderen Situationen ist es notwendig, die Gesetzgebung im Detail zu studieren und die entsprechenden Steuerverfahren anzuwenden.
Wann Sie eine Nullerklärung für ein vereinfachtes Steuersystem einreichen sollten
Das vereinfachte Steuersystem (USN) bietet Unternehmern vereinfachte Bedingungen für die Zahlung von Steuern. In einigen Fällen kann ein Unternehmer eine Nullerklärung für die USN einreichen, wenn er keine steuerpflichtigen Einnahmen oder Ausgaben hat.
Die Hauptfälle, in denen es möglich ist, eine Nulldeklaration für das USN einzureichen, sind:
| Zufall | Erklärung |
|---|---|
| Keine Einnahmen und Ausgaben | Wenn ein Unternehmer keine Einnahmen erzielt und keine steuerpflichtigen Ausgaben ausgeübt hat, kann er beim USN eine Nullerklärung einreichen. |
| Vorübergehende Beendigung der Tätigkeit | Wenn ein Unternehmer seine Tätigkeit vorübergehend eingestellt hat und während der Aussetzungszeit keine Einnahmen oder Ausgaben hat, kann er eine Nullerklärung einreichen. |
| Steuerabzug | Wenn ein Unternehmer bereits Steuerabzüge in Anspruch genommen hat und keine anderen Einnahmen oder Ausgaben hat, kann er eine Nullerklärung einreichen. |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Nullerklärung für das USN innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingereicht werden muss. Wenn Sie eine Nullerklärung nicht abgeben oder eine Fristverletzung einreichen, kann dies zu Strafen und nachteiligen Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmers führen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie bei der USN eine Nullerklärung einreichen müssen, wird empfohlen, einen Steuerfachmann zu konsultieren oder sich an das Finanzamt zu wenden, um Informationen über Ihre spezifische Situation und den Zeitpunkt für die Einreichung der Erklärung zu erhalten.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein
Um das Recht zu haben, eine Nullerklärung für das vereinfachte Steuersystem (USN) einzureichen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Unternehmen muss als Einzelunternehmer oder juristische Person registriert sein.
- Sie müssen Steuern auf USN zahlen und ein Einkommensteuerzahler von Organisationen sein.
- Ihr Umsatz im vorangegangenen Steuerjahr darf die gesetzlich festgelegte Schwelle nicht überschreiten.
- Sie haben keine Mitarbeiter oder werden innerhalb der festgelegten Fristen für Löhne und Steuern bezahlt.
- Sie sind nicht an großen Transaktionen oder Transaktionen beteiligt, die eine besondere Besteuerung erfordern.
- Sie sind kein Mehrwertsteuer- oder Mehrwertsteuerzahler auf der Grundlage von Artikel 346.14 der Abgabenordnung.
- Sie hatten am Tag der Einreichung Ihrer Erklärung keine überfälligen Steuerschulden, Strafen oder Strafen.
Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, können Sie beim USN eine Nullerklärung einreichen und sich in der aktuellen Steuerperiode von der Einkommensteuer der Organisationen befreien.
Welche Dokumente müssen vorbereitet werden
Um eine Nullerklärung an das USN einzureichen, müssen die folgenden Dokumente vorbereitet werden:
| 1. Einkommensnachweis | - kopien von Kaufverträgen, Erbringung von Dienstleistungen, Ausführung von Arbeiten; |
| 2. Spesendokumente | - kopien von Zahlungsdokumenten, Quittungen; |
| 3. Nachweis des Eigentums- oder Mietrechts | - zertifikate der staatlichen Registrierung, Mietverträge; |
| 4. FNS-Reisepass | - von einem Notar beglaubigte Kopie; |
| 5. Erklärung zur Anerkennung der Nulldeklaration | - das Antragsformular, das gemäß den Anforderungen ausgefüllt wurde; |
Es ist zu beachten, dass alle Dokumente gemäß den Anforderungen des Bundessteueramtes vorgelegt und korrekt ausgefüllt werden müssen.